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Lebensberatung

Fachgebiet I

Unsere Behandlungen sind auch online möglich.

eHealth

Psychotherapie & Verhaltenstherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis zum 21.Lj.)

Die Verhaltenstherapie (VT) gehört zu den großen psychotherapeutischen Richtlinienverfahren. Gerade in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist diese Therapierichtung häufig vertreten. Kurz gefasst richtet die VT, in Abgrenzung zur Psychoanalyse (PA) und Tiefenpsychologie (TP), ihren Fokus vermehrt auf die Herausforderungen im gegenwärtigen Alltag. Dabei geht es darum einen positiven Umgang mit hinderlichen Gedanken und Verhaltensweisen zu finden. In der VT sollen also förderliche Gedanken und Verhaltensweisen identifiziert und im Alltag der Patient*innen integriert werden.

Psychologische Diagnostik & Fachberatung

Wo ist die Grenze zwischen einer entwicklungs- / altersspezifischen Krise und einer Krise die einen Krankheitswert hat?

Ab wann sind  auffällige Verhaltensweisen und Gedanken so stark abweichend der Norm, dass sie einer Behandlung bedürfen?

 

In unserer Sprechstunde bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer umfassenden Diagnostik und Abklärung an. Wir klären über verschiedene Handlungsoptionen auf und beraten, ob eine Behandlung  für Ihr Kind indiziert ist.

 

Zur Abklärung bieten wir an

  • Psychologische Diagnostik

  • (Teil-)Leistungsdiagnostik

Psychologische Beratung

Sie haben oder Ihr Kind hat den Bedarf eine herausfordernde Lebenssituation zu Besprechen und zu reflektieren, ohne das ein Krankheitswert besteht? Im Rahmen unserer Psychosozialen Sprechstunde bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer psychologischen Beratung an und begleiten Sie gerne auf Ihrem individuellen Weg. 

*Die Vergütung richtet sich nach der GOP/Gebührenordnung für Psychotherapeuten.

Die Behandlung findet auf Grundlage des Psychotherapeutengesetzes statt.


Bitte klären Sie im Vorfeld mit  Ihrem Kostenträger

  • welche Angaben / Formulare für eine Kostenübernahme benötigt werden

  • in welchem Umfang (z.B. Stundenkontingente und prozentuale Übernahme der Therapiekosten,...) erstattet werden.
     

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir, zur Gleichbehandlung unserer Patient*innen, für unsere Leistungen einheitlich den 3,0 fachen Satz erheben, unabhängig Ihres individuell vereinbarten Versicherungsvertrages.

Patient*innen der gesetzlichen Krankenkassen können die Kostenübernahme über das Kostenerstattungsverfahren anstreben. Gerne beraten wir Sie in diesem Punkt persönlich.

Fachgebie II

Fachgebiet II

Entwicklungspädagogik

Wo ist die Grenze zwischen einer regulären und besonderen Entwicklung? Ab wann hat eine stark individuell geprägte Entwicklung einen Behandlungsbedarf?

Ab wann sind  Auffälligkeiten in der Entwicklung, in der Schulischen Leistung und Konzentration so stark abweichend der Norm, dass das gewisse Extra in Ihrer Förderung bedürfen?

Diagnostik, Lernanalysen & Fachberatung

In unserer psychosozialen Sprechstunde bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer umfassenden Diagnostik und Abklärung an. Wir sprechen mit Ihnen über verschiedene Handlungsoptionen und beraten, ob eine Förderung Ihres Kindes in unserer Praxis indiziert ist oder verfassen gerne eine Förderempfehlung für die Förderung im häuslichen und schulischen Rahmen.

Zur Abklärung bieten wir an​

  • Entwicklungsdiagnostik

  • (Teil-)Leistungsdiagnostik

  • Lernanalysen

Lerntherapie & gruppentherapeutische Angebote

​In unserer Praxis bieten wir Ihrem Kind die Möglichkeit, je nach Bedarf, an verschiedenen gruppentherapeutischen Angeboten teilzunehmen. Derzeit können wir fünf verschiedene Schwerpunkte anbieten 

  • Anti-Agressionstraining

  • Soziales Kompetenztraining

  • Lerntherapie bei LRS & Dyskalkulie

  • Konzentrationstraining

  • Entwicklungspädagogische Angebote

*Die Kosten unserer Einzel- und Gruppenförderung werden privat als Selbstzahlerleistung getragen.Unsere Verträge werden mit Ihnen als Eltern/Betreuern abgeschlossen.

 

Hinweis: Es besteht die Möglichkeit bei Ihrem örtlichen Sozialhilfeträger (Sozialamt oder Jugendamt) einen Antrag auf Kostenübernahme nach § 35a SGB VIII zu stellen. Die Entscheidung, ob und wie lange eine Kostenübernahme gewährt wird ist eine 

Einzelfallentscheidung. 

Sprechen Sie uns gerne an!

Vorschulklasse
Fachgebiet3

Unsere Behandlungen sind auch online möglich.

eHealth

Fachgebiet III

Psychotherapie für Erwachsene (ab dem 22.Lebensjahr)

Unsere Behandlungen sind auch online möglich.

Für eine psychotherapeutische Behandlung gibt es viele und sehr individuelle Anlässe. Wir bieten Ihnen bei uns die Möglichkeit der Unterstützung durch die Einbindung verschiedenster therapeutischer Methoden wie EMDR, der embodyment Psychologie, Verhaltens-therapie, Gesprächstherapie und systemischen Ansätzen. In einem persönlichen Erstgespräch erläutern wir Ihnen gerne diese Ansätze genauer, um gemeinsam zu entscheiden mit welchen Ansätzen die gemeinsame Arbeit gestaltet werden kann.

Psychologische Diagnostik & Fachberatung

Wo ist die Grenze zwischen einer regulären Krise und einer Krise die einen Krankheitswert hat?

Ab wann sind  auffällige Verhaltensweisen und Gedanken so stark abweichend der Norm, dass sie einer Behandlung bedürfen?

 

In unserer Sprechstunde bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer umfassenden Diagnostik und Abklärung an. Wir klären über verschiedene Handlungsoptionen auf und beraten, ob eine Behandlung  für Ihr Kind indiziert ist.

 

Zur Abklärung bieten wir an

  • Psychologische Diagnostik

  • (Teil-)Leistungsdiagnostik

Psychologische Beratung

Sie haben den Bedarf eine herausfordernde Lebenssituation zu Besprechen und zu reflektieren, ohne das ein Krankheitswert besteht? Im Rahmen unserer Psychosozialen Sprechstunde bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer psychologischen Beratung an und begleiten Sie gerne auf Ihrem individuellen Weg. 

*Die Vergütung orientiert sich an der GOP. Die Behandlung findet auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes statt.


Wir weisen Sie darauf hin, dass psychotherapeutische Leistungen für Erwachsene nach dem HeilprG abgerechnet werden und somit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Ggf. übernimmt Ihre private (Zusatz-)Versicherung einen Teil der Kosten. In den meisten Fällen wird die Behandlung von Erwachsenen als Selbstzahlerleistung getragen.
 

Gerne informieren und beraten wir Sie in diesem Punkt persönlich. 

Fachgebiet4

Fachgebiet IV

Forensische Begutachtung

Derzeit in
Weiterbildung zum Forenischen Gutachter (Aufnahme der Tätigkeit
vsl. ab Herbst 2023)

Sozialrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht

Gutachten im Bereich des Sozialrechts umfassen u.a. Fragestellungen zu ...

  • gesetzliche Krankenversicherung SGB V

  • gesetzliche Rentenversicherung SGB VI

  • gesetzliche Unfallversicherung SGB VII

  • gesetzliche Pflegeversicherung SGB XI

  • soziales Entschädigungsrecht

  • Grundsicherungsleistungen SGB II und SGB XII

  • Schwerbehindertenrecht

Gutachten im Bereich des Zivilrechts umfassen u.a. Fragestellungen zu ...

  • gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufhebung der Testierfähigkeit § 2229 BGB

  • Nicht- Wirksamkeit der Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge)

  • bei Minderjährigen unter 16 Jahren, bestimmten behinderten Personen, bei Personen mit natürlicher Geschäfts- oder Erklärungsunfähigkeit Unwirksamkeitstatbestände: Psychische Krankheit mit dauerhafter psychi- scher Beeinträchtigung und Bewusstseinsstörung

  • Anforderungen an den Erblasser, Fragen der Orientierung, Labilität, Beeinflussbarkeit
    besondere Begutachtungsbedingungen bei Tod des Erblassers

Familienrecht, Kinder- und Jugendhilfe

Gutachten im Bereich des Familienrechts, sowie der Kinder- und Jugendhilfe umfassen u.a. Fragestellungen zu den Themen ...

 

  • Sorgerecht (§§ 1626, 1627, 1681, 1628, 1629, 1671 BGB)

  • Zivilrechtliche Unterbringung Minderjähriger mit Freiheitsentziehung (§ 1631 BGB)

  • Umgangsrecht (§ 1684 BGB)

  • Entzug der elterlichen Sorge, Gefährdung des Kindeswohls (§ 1680, § 1666 BGB)

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht (§ 1672 BGB)

  • Vormundschaftsrecht

  • Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG; Eingliederungshilfe § 35a)

  • Verfahrensrecht in Familiensachen (FamFG)

*Die Kosten für die Sachverständigen Tätigkeit als Forensischer Gutachter werden vom jeweiligen Auftraggeber getragen. Dies können die Gerichte oder private Auftraggeber sein. 

Richtertisch
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